13/09/2024 0 Kommentare
Wie wird das Kindeswohl in unseren Einrichtungen geschützt?
Wie wird das Kindeswohl in unseren Einrichtungen geschützt?
# Kita

Wie wird das Kindeswohl in unseren Einrichtungen geschützt?
In unseren Kindertageseinrichtungen wird der Kinderschutz seit vielen Jahren sehr ernst genommen. Dabei geht es neben der Sorge um die Kinder im häuslichen Umfeld auch um das Bewusstsein, dass das Kindeswohl in unseren Einrichtungen nicht durch Erwachsene innerhalb der Einrichtung gefährdet werden darf (der so genannte institutionelle Kinderschutz).
Um all diese Aspekte im Blick zu haben, hat der Kirchenkreis die Diplompsychologin und Psychotherapeutin Antje Pithan-Hochfeld gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie die gesetzlichen Grundlagen für den Kinderschutz beim Träger umgesetzt werden können, damit alle Mitarbeitenden Kenntnisse über den Umgang mit Verdacht auf kindeswohlgefährdendes Verhalten haben.
Selbstverständlich ist es, dass alle Mitarbeitenden über ein polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Eine wichtige Maßnahme ist, alle benötigten Informationen, Handlungsanweisungen und Maßnahmen in einem Kinderschutzordner zu bündeln. Dieser steht seit vielen Jahren allen Mitarbeitenden als Handwerkszeug zur Verfügung. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.
Alle Mitarbeitenden sind im Kinderschutz geschult bzw. neue Mitarbeitende erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Schulung. In allen Einrichtungen sind Kinderschutzbeauftragte benannt, die mehrmals im Jahr von der insofern erfahrenen Fachkraft zu unterschiedlichen kinderschutzrelevanten Themen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft weitergebildet werden. Sie sind die ersten Ansprechpersonen für Kinderschutz in einer Einrichtung und wirken als Multiplikator:innen.
Bereits im Jahr 2017 hat eine Leitungsklausur stattgefunden, in der alle Leitungskräfte zum institutionellen Kinderschutz geschult wurden. Die Themen waren bereits zu diesem Zeitpunkt schon sehr vielseitig:
- eine Risikoanalyse für die jeweilige Einrichtung,
- das Verfahren im Fall eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeitende,
- eine Verhaltensampel,
- die Selbstverpflichtung und
- das Beschwerdemanagement.
Insbesondere die Verhaltensampel und die Selbstverpflichtung beschreiben sehr konkret, welches Verhalten von Mitarbeitenden gewünscht bzw. unerwünscht ist.
Als insofern erfahrene Fachkraft steht Frau Pithan-Hochfeld allen Fachkräften nicht nur bei Verdachtsfällen, sondern auch bei Fragen zum Kinderschutz zur Verfügung – unabhängig davon, ob der Verdacht für das häusliche Umfeld besteht oder innerhalb der Einrichtung.
Mitarbeitende, Kinder und Eltern können sich an verschiedene Personen wenden, um einen Verdacht auszusprechen. Das kann die/der Kinderschutzbeauftragte der Einrichtung, die Leitung, die Fachberatung, ggf. die Kita-Sozialarbeiterin, der Träger oder auch die Kita-Aufsicht sein.

In den Einrichtungen hängt das Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter:innen und die Namen und Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner:innen aus.
Sobald es Beschwerden gibt, die auf Grenzverletzungen durch Mitarbeitende und Machtmissbrauch (psychisch, physisch, sexualisierte Gewalt) hindeuten, wird ein Verfahren durchlaufen, dass das Kita-Kuratorium gerade noch einmal aktualisiert hat.
Unabhängig davon, ob ein Verdacht für wahrscheinlich gehalten wird oder nicht, wird das Verfahren durchlaufen. Selbst in Fällen, bei denen schnell deutlich wird, dass der Verdacht sich nicht bestätigt, wird das Verfahren durchlaufen. Denn eine gründliche Prüfung sorgt im Anschluss daran dafür, sich wieder oder weiter sicher zu fühlen.
Da der Datenschutz eingehalten werden muss, werden in Informationen an die Eltern von Trägerseite keine Namen genannt. Das führt leider immer zu Verunsicherungen und auch einem Generalverdacht. Der Wunsch zu wissen, ob die Person, die mein Kind betreut, von dem Vorwurf betroffen ist, ist zu verstehen, lässt sich aber ggf. nur mit deren Anwesenheit abgleichen.
Das Verfahren macht die Komplexität deutlich. Jeder einzelne Aspekt beinhaltet sehr viele zu beachtende Elemente. Das Verfahren gibt eine klare Orientierung in emotional sehr verunsichernden Zeiten.
Unser Ziel ist es, dass sich alle Kinder stets wohl und sicher fühlen, ob zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung. Dafür benötigen Kinder Bezugspersonen, die sie so feinfühlig wie möglich begleiten und ihnen Sicherheit geben, um gut aufwachsen zu können.
Gabi Kelch, Kita-Fachberatung
Ansprechperson für den Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt im Kirchenkreis ist Marco Rührmund. Hier erfahren Sie mehr zu Maßnahmen im Kirchenkreis und Kontaktdaten: www.spandau-evangelisch.de/hilfe/praevention-und-kinderschutz
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