Synodale Ausschüsse

Die Ausschüsse stellen sicher, dass die Kreissynode ihre Aufgaben zum Wohle des Kirchenkreises ausüben kann.

Haushaltsausschuss

Aufgaben und Form des Haushaltssauschusses ergeben sich aus Artikel 41 und 42 Grundordnung und der Ge­schäftsordnung der Kreissynode:

Artikel 41 Grundordnung
( 4 ) 1 Die Kreissynode hat auf die Wahrnehmung des Auftrags der Kirche im Kirchenkreis zu achten und Ge­fahren entgegenzuwirken, die dem kirchlichen Leben drohen. ...
( 5 ) 1 Die Kreissynode nimmt … Berichte der kreiskirchlichen Dienste und Beauftragten …entgegen, wertet sie aus, gibt dem Kreiskirchenrat, den kreiskirchlichen Diensten und Beauftragten Richtlinien für ihre Arbeit und bestimmt so die Planung und Weiterarbeit im Kirchenkreis…

Artikel 42 Grundordnung
1 ) Die Kreissynode hat ferner
1. über Vorlagen des Kreiskirchenrates oder landeskirchlicher Organe zu beraten und zu beschließen,…
2. über die Haushaltspläne der kreiskirchlichen Kassen zu beschließen, …Umlagen zu beschließen und über die kreiskirchliche Vermögensverwaltung gemäß der kirchlichen Verwaltungsordnung zu wachen,…
3. die Zweckbestimmung kreiskirchlicher Kollekten im Rahmen des von der  Landessynode aufgestellten Planes festzulegen, …
6.im Rahmen der kirchlichen Ordnung kreiskirchliche Satzungen zu beschließen.

Insofern ist der Ausschuss Mittler und Vorbereiter entsprechender finanzrelevanter Beschlüsse von Kreiskir­chenrat und/ oder Kreissynode. Traditionell bearbeitet er auch Anträge der Gemeinden und kreiskirchkirchli­chen Arbeitszweigen zur Inanspruchnahme der kreiskirchlichen Bau- und Sachmittelrücklage, die grundord­nungsgemäß dem kreisinternen Finanzausgleich dienen sollen.

Mitglieder

Marcus Götz-Guerlin (Vorsitzender), Klaus Hoppmann, Brigitte Körner, Viktor Weber 

Rechnungsprüfungsausschuss

Die Zielsetzungen des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich entsprechend dem Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Rech­nungsprüfungsgesetz):

§ 1: Ziel und Inhalt der Prüfung

(1) Ziel der Prüfung ist, die gemeinde- und kirchenleitenden Organe bei der Wahrnehmung ihrer Finanz-ver­antwortung zu unterstützen und wirtschaftliches Denken sowie verantwortliches Handeln im Umgang mit den der Kirche anvertrauten Mitteln zu fördern. Insbesondere unterstützt sie die kirchenleitenden Organe bei der Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben.

(2) Inhalt der Prüfung ist die Feststellung,
1. ob die der Kirche anvertrauten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden,
2. ob die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die Wirtschaftsführung maßgebenden Bestim­mungen eingehalten werden.

(3) Die Aufsicht über die Vermögens- und Finanzverwaltung wird durch die Tätigkeit der Prüfungsstellen nicht berührt.

Fazit: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist ein ständiger, obligatorischer Ausschuss der Kreissynode. Die eigentliche Rechnungsprüfung erfolgt aufgrund des Arbeitsumfanges in der Regel durch den Kirchlichen Rechnungshof. Eine synodale Begleitung und Interpretation der Prüfungsergebnisse durch einen RPA ist sinn­voll und hilfreich für die Kreissynode und alle Arbeitsbereiche im Kirchenkreis.

Mitglieder

Gert Kaczmarek, Bettina Oltersdorff, Ralf Techert

Ausschuss Strategie und Struktur 

Strukturelle Entscheidungen müssen einer Strategie zugrunde liegen. Die Leitfrage der Entscheidungen muss dabei immer sein: Welche Struktur dient der Verkündigung des Evangeliums nachhaltig am bes­ten? Diese Auf­gabe übernimmt der Ausschuss Strategie und Struktur; im besten Fall ist er der Think Tank des Kirchenkreises, der durch verschiedene Kompetenzen in seiner Mitte Strategien skizziert und zur Entscheidung für Kreiskir­chenrat oder Synode vorbereitet, sich mit anderen Ausschüssen vernetzt und Projekte zur Umsetzung oder Erprobung einer Struktur initiiert.

Die Themen des Ausschusses, die aktuell anstehen, sind

  • Kreiskirchliche Gebäudestrategie
  • Standards für die Kooperation in den Regionen
  • Präsenz von Kirche in den Neubaugebieten
  • Mögliche Anstellungsträgerschaft des Kirchenkreises für gemeindliche Mitarbeitende
  • Vision und gemeinsame Identität im Kirchenkreis

Mitglieder

Bernd Bothe, Irene Ahrens-Cornely, Sigrid Hoff, Inge Kronfeldt, Florian Kunz (Vorsitzender), Michael Matzke, Wayne Foster Smith,